Pressemitteilung Kampagnenauftakt „Reha. Macht’s besser!“

„Reha. Macht’s besser.“

– Reha-Einrichtungen starten gemeinsame Kampagne zur Stärkung der Rehabilitation

Lange Zeit war die Rehabilitation das Stiefkind der Gesundheitspolitik. Reha-Einrichtungen, verordnende Ärztinnen und Ärzte und nicht zuletzt die Patientinnen und Patienten – sie alle kämpfen tagtäglich gegen eine Antragswut, unbegründete, intransparente Ablehnungen von Reha-Anträgen und eine zu geringe Vergütung der Reha-Maßnahmen. Nun haben sich verschiedene Rehabilitationseinrichtungen zusammengeschlossen, um mehr Aufmerksamkeit auf die Rehabilitation zu lenken und die Bedingungen zu verbessern. Daraus ist die Kampagne „Reha. Macht’s besser.“ entstanden. Mehr als 250 Reha-Einrichtungen, der BDPK und der Arbeitskreis Gesundheit unterstützen die Kampagne zur Stärkung der Rehabilitation, die gemeinsam mit der Münchener Agentur trio Group entwickelt wurde. Mit einer Kampagnen-Website sowie über Facebook und Twitter soll vor allem die Politik aber auch eine breite Öffentlichkeit für das Thema sensibilisiert werden. Die zentralen Forderungen der Kampagne sind:

  • Freie Klinikwahl: Es soll erreicht werden, dass die Patientinnen und Patienten unter den geeigneten und zugelassenen Reha-Einrichtungen frei und ohne das Tragen von Mehrkosten wählen können.
  • Verbesserung der Genehmigung: Rehabilitationsleistungen müssen frühzeitig und bedarfsgerecht erbracht werden. Es sollen mehr Reha-Anträge genehmigt werden. Willkürentscheidungen der Krankenkassen bei der Bewilligung von Reha-Anträgen müssen verhindert werden.
  • Höhere Vergütungssätze: Ziel ist eine leistungsgerechte Vergütung für Reha-Leistungen, die sicherstellt, dass Mitarbeiter in Reha-Einrichtungen marktüblich bezahlt werden können

Freie Klinikwahl

Über die Wahl der für die Patientin/den Patienten richtigen Reha-Einrichtung bestimmen die Reha-Träger, also die Kranken-, Renten- und Unfallversicherung. Entschieden werden die Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Reha-Leistungen laut Gesetz nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts der Leistungsberechtigten. Die Reha-Träger sind nach § 8 des Neunten Sozialgesetzbuches verpflichtet, bei Entscheidung und Ausführung der Leistungen den Wünschen der Versicherten zu entsprechen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse Rücksicht genommen.

Nach pflichtgemäßem Ermessen wählt der Reha-Träger unter den zugelassenen Einrichtungen (mit Versorgungsvertrag) die für den jeweiligen Einzelfall bestgeeignete Reha-Einrichtung aus. Soweit die Theorie. In der Praxis steuern insbesondere Krankenkassen unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit ihre Versicherten häufig in die Einrichtung mit dem günstigsten Vergütungssatz. Die Frage, ob das für die Patientinnen und Patienten die am besten geeignete Reha-Einrichtung ist, rückt damit an die zweite Stelle. Längerfristig bedeutet das für die Krankenkassen jedoch nicht unbedingt eine Kostenersparnis. Denn nur eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige Reha-Maßnahme erzielt den bestmöglichen Behandlungserfolg für die Versicherten und kann auch nachhaltig Pflege vermeiden. Auch die Nähe der Reha-Einrichtung zum Wohnort ist bei vor allem älteren multimorbiden Patientinnen und Patienten in vielen Fällen ein wichtiger Aspekt bei der Klinikwahl. Nicht selten kommt es vor, dass Patientinnen und Patienten von einer eigentlich dringend benötigten Reha-Maßnahme Abstand nehmen, weil ihre Krankenkasse sie gegen ihren berechtigten Wunsch in eine Reha-Einrichtung schicken will, die für sie nicht geeignet ist. Für Versicherte gibt es zwar die Möglichkeit, bei der Wahl der Reha-Einrichtung ein Veto einzulegen und auf die für sie am besten geeignete Einrichtung zu bestehen. Dann jedoch kann es teuer werden, da sich die Krankenkasse die Wahl der Patientinnen und Patienten nur mit der Zahlung der sogenannten Mehrkosten erkaufen lässt. Wichtig hierbei zu wissen: Versorgungsverträge mit Rehabilitationseinrichtungen dürfen von den Krankenkassen nur dann geschlossen werden, wenn sie wirtschaftlich sind. Aus diesem Grund sind alle Kosten für Reha-Maßnahmen in zugelassenen Einrichtungen angemessene und die Forderung der Krankenkassen nach Zahlung von Mehrkosten widersprüchlich.

Der Entwurf des Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetzes nimmt sich nun endlich dieser Schieflage an. Im Referentenentwurf wird allerdings kein bedingungsloses Wunsch- und Wahlrecht vorgeschlagen. Wählen die Versicherten eine andere als von der Krankenkasse vorgeschlagene Reha-Einrichtung und ist ihr Wunsch aus Sicht der Krankenkasse nicht berechtigt, sollen die Mehrkosten nunmehr hälftig von den Versicherten und der Krankenkasse getragen werden. Doch dieser Änderungsvorschlag geht noch nicht weit genug. Auch der aktuelle Änderungsvorschlag im RISG enthält mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe, die zu Intransparenz und Interpretationsmöglichkeiten führen. Welches Wunsch- und Wahlrecht ist berechtigt? Welche Mehrkosten sind angemessen? Das Verfahren ist für die Versicherten nicht zu durchschauen, so dass die Rechte der Patientinnen und Patienten oft unbeachtet bleiben. Das führt defacto zu einer generellen Zuzahlung für die Versicherten und trifft vor allem die, die es sich nicht leisten können.
Die Initiatoren der Kampagne „Reha. Macht’s besser!“ fordern deshalb eine konsequente Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechts. Patientinnen und Patienten sollen jede geeignete, zertifizierte Reha-Einrichtung wählen dürfen, ohne Mehrkosten zu tragen. Nur die am besten geeignete Reha-Einrichtung und Reha-Maßnahme helfen, wieder zurück ins Leben zu finden und ersparen zukünftig unnötige Nachbehandlungen sowie weitere Kosten für die Krankenkasse. Reha vermeidet Pflege und trägt zur Bekämpfung des Pflegenotstands bei.

Verbesserung der Genehmigung eines Reha-Antrages

Eine Reha-Leistung gehört zu den wichtigen Leistungen der Gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung. Diese werden jedoch nicht unmittelbar nach ärztlicher Verordnung, sondern erst nach Genehmigung durch den zuständigen Reha-Träger bewilligt. Das hat häufig zur Folge, dass ein frühzeitiger und bedarfsgerechter Zugang zur Reha nicht möglich ist. Zu sehen ist dies an den Ablehnungsquoten. Fast die Hälfte aller Reha-Anträge, die nicht im unmittelbaren Anschluss an eine Krankenhausbehandlung gestellt werden, lehnen die Krankenkassen vorerst ab. Oft wird erst nach einem Widerspruch durch die Patientinnen und Patienten der Antrag genehmigt. Doch auch hier wird statistisch gesehen nur die Hälfte aller Widersprüche bewilligt. Vor allem betroffen von diesen Fällen sind die geriatrischen Patientinnen und Patienten sowie Mütter, Väter und Kinder. Die Bewilligung oder Ablehnung eines Reha-Antrages obliegt den Krankenkassen, die bewerten, ob die beantragte Reha-Leistung tatsächlich medizinisch nötig ist, obwohl dies bereits in einem aufwändigen Gutachten des niedergelassenen Arztes ausgeführt und begründet ist. Die Ablehnung erfolgt durch einen meist nicht nachvollziehbaren Ablehnungsbescheid, der direkt an die Versicherten geht. Die verordnenden Ärztinnen und Ärzte werden über die andere medizinische Bedarfseinschätzung nicht informiert.

Es ist erwiesen, dass eine Reha-Maßnahme im Alter vor Pflege schützt. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass für geriatrische Patientinnen und Patienten der Zugang zur Rehabilitation einfacher wird. Wenn ältere Versicherte nach einem Sturz oder nach einer Erkrankung im Alter wieder durch die richtige Reha-Maßnahme lernen, sich selbständig in ihrem Haushalt zu versorgen, bleibt ihnen in den meisten Fällen das Pflegeheim erspart. Reha trägt somit nicht nur zu einer besseren Lebensqualität im Alter bei, sie führt auch dazu, dass die Solidargemeinschaft entlastet wird. Denn weniger Pflegefälle bedeuten auch weniger Pflegekosten. Gleichzeitig trägt Rehabilitation zur Bekämpfung des Pflegenotstands bei, denn die
richtige Reha-Maßnahme garantiert ein selbständiges Leben und führt zu weniger Pflegebedarf.

Die Initiatoren der Kampagne „Reha. Macht’s besser!“ fordern für einen jeden Menschen einen erleichterten Zugang zur Reha. Die Genehmigung muss entbürokratisiert werden, der Vorgang transparent und nachvollziehbar gestaltet sein. Sollte eine Reha-Maßnahme durch den Reha-Träger abgelehnt werden, so fordern wir, dass sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch Patientinnen und Patienten einen entsprechend nachvollziehbaren Ablehnungsbescheid erhalten und der zuständige Reha-Träger geeignete alternative Maßnahmen aufzeigt und einleitet.

Höhere und leistungsgerechte Vergütungssätze

Die Krankenkassen schließen mit Reha-Einrichtungen zwei verschiedene Verträge ab, die es zu unterscheiden gilt. Zum einen ist dies der Versorgungsvertrag über die Leistungen der Reha-Einrichtungen und zum anderen der individuelle Vergütungsvertrag. Die Vergütung wird dabei frei und ohne Leistungsbezug vereinbart. Sie muss angemessen und wirtschaftlich sein. Die Krankenkassen sind hierbei bis dato an die Grundlohnrate gebunden. Diese verhindert jedoch, dass sich die Preise an stärker steigende Kosten anpassen können. Mit dem Vergütungssatz bestreiten die Reha-Einrichtungen Personal-, Sach- und Investitionskosten sowie das Unternehmerrisiko.

Die Vergütungssätze rechnen die Reha-Träger als Tagessatz oder als Pauschalvergütung für die gesamte Leistungsdauer mit den Reha-Einrichtungen ab. Sie unterscheiden sich aufgrund der unterschiedlichen Ziele der Reha-Träger. Während die Gesamtausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen in den letzten Jahren massiv angestiegen sind, bleibt die Reha weiterhin das Stiefkind. Hier war nur ein minimaler Anstieg zu merken. Doch die von den Krankenkassen den Reha-Einrichtungen oftmals diktierten geringen Vergütungssätze tragen nicht zur Qualität sowohl der Häuser als auch der Behandlungen bei. Wenn die Reha ihren wichtigen Versorgungsauftrag auch zukünftig noch ausführen soll, muss hier dringend investiert werden. So können Reha-Einrichtungen weder mit einer innovativen räumlich-apparativen Ausstattung punkten, noch beim Ringen um die dringend benötigten Fachkräfte langfristig mithalten. Mit dem Entwurf für ein Reha- und Intensivpflege-Stärkungs-Gesetz hat die Gesundheitspolitik einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht: Die Vergütungsverträge werden unabhängig von der Grundlohnsumme geschlossen.

Wir fordern eine leistungsgerechte Vergütung, die zum einen sicherstellt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Reha-Einrichtungen marktüblich bezahlt werden können und zum anderen den hohen Qualitätsstandard in der Reha sichert. Nur eine qualitativ hochwertige Rehabilitation kann Patientinnen und Patienten dabei helfen, wieder auf die Beine zu kommen und ein selbstbestimmtes von Pflege unabhängiges Leben zu führen. In Zukunft brauchen wir mehr denn je eine leistungsstarke Rehabilitation, um dem Pflegenotstand entgegenwirken zu können.


Noch mehr Kampagnen-Infos unter rehamachtsbesser.de


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